Für freie Händler und Werkstätten wird es demnächst heissen,

"Erstmal klicken und dann schrauben."
Die EU-Wettbewerbkommision legt mit dem Beschluss der
Verordnung (EU) Nr. 461/2010 vom 27.05.2010 fest,

dass freie Händler und Werkstätten
die Datenzugänglichkeit der Wartungsinformationen,
sowie sämtliche technische Daten, Arbeitspositionen, Wartungspläne, FIN-Abfrage etc. der KFZ-Hersteller gegen ein Entgelt,
sowie die Registrierung frei zugänglich machen müssen,
damit freie Werkstätten auch ein Fahrzeug nach den originalen Herstellervorgaben reparieren und warten können, und damit keine negative Garantie bzw Gewährleistungsansprüche zu erwarten sind.

Desweiteren bietet der Zugang zu den Portalen die Möglichkeit der Fehlerdiagnose und auch Programmierarbeiten sind mittels geeigneter VCI´s möglich.

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